Die Kapitallebensversicherung
Erste Variante der privaten Altersversorgung ist
und bleibt die klassische Kapitallebensversicherung.
Fast 38 Prozent der 1999 eingenommenen Einnahmen der Gesellschaften
von rund 29 Milliarden Euro entfallen auf diese klassische
Police. Sie dient nicht nur der Versorgung der Hinterbliebenen
und der privaten Altersvorsorge, sondern kann mit
beträchtlichen Steuervorteilen auch für Finanzierungen,
etwa von Immobilien oder Betriebsausstattungen, eingesetzt
werden.
Das Prinzip ist dabei ganz einfach: Der Kunde zahlt bis
zum Ablauf regelmäßig Beiträge, die etwa
zehnmal so hoch liegen wie für eine Risikolebensversicherung.
Dafür bekommen die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten
vor Versicherungsablauf die Versicherungssumme zuzüglich
der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse ausbezahlt.
Bei Vertragsende im Erlebensfall, meist dem 60. oder 65.
Lebensjahr, werden die vereinbarte Versicherungssumme zusammen
mit den angesammelten Überschüssen ausgezahlt.
In der Regel verdoppelt sich dadurch nach rund 25 Jahren
die Versicherungssumme. Wie die Gewinnbeteiligung allerdings
letztlich aussieht, darf und kann kein Versicherungsunternehmen
garantieren. Deshalb handelt es sich bei jedem Angebot auch
nur um Beispielrechnungen. Ob die wirklich versprochene
Ablaufleistung auch herauskommt, steht in den Sternen.
Der Vorteil der Police: Erträge daraus sind bislang
noch steuerfrei,
wenn die Versicherung auf mindestens zwölf Jahre abgeschlossen
und für wenigstens fünf Jahre regelmäßig
Prämie bezahlt wird. Seit dem 1. April 1996 ist aber
eine wichtige neue Bedingung hinzugekommen: Mindestens 60
Prozent der Beitragssumme (Gesamtprämie) müssen
im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Sieht
die Police eine geringere Zahlung an die Hinterbliebenen
vor, kassiert der Staat bei neuen Policen mit.
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