Die Kapitallebensversicherung

Erste Variante der privaten Altersversorgung ist und bleibt die klassische Kapitallebensversicherung. Fast 38 Prozent der 1999 eingenommenen Einnahmen der Gesellschaften von rund 29 Milliarden Euro entfallen auf diese klassische Police. Sie dient nicht nur der Versorgung der Hinterbliebenen und der privaten Altersvorsorge, sondern kann mit beträchtlichen Steuervorteilen auch für Finanzierungen, etwa von Immobilien oder Betriebsausstattungen, eingesetzt werden.

Das Prinzip ist dabei ganz einfach: Der Kunde zahlt bis zum Ablauf regelmäßig Beiträge, die etwa zehnmal so hoch liegen wie für eine Risikolebensversicherung. Dafür bekommen die Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten vor Versicherungsablauf die Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse ausbezahlt. Bei Vertragsende im Erlebensfall, meist dem 60. oder 65. Lebensjahr, werden die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den angesammelten Überschüssen ausgezahlt. In der Regel verdoppelt sich dadurch nach rund 25 Jahren die Versicherungssumme. Wie die Gewinnbeteiligung allerdings letztlich aussieht, darf und kann kein Versicherungsunternehmen garantieren. Deshalb handelt es sich bei jedem Angebot auch nur um Beispielrechnungen. Ob die wirklich versprochene Ablaufleistung auch herauskommt, steht in den Sternen.

Der Vorteil der Police: Erträge daraus sind bislang noch steuerfrei, wenn die Versicherung auf mindestens zwölf Jahre abgeschlossen und für wenigstens fünf Jahre regelmäßig Prämie bezahlt wird. Seit dem 1. April 1996 ist aber eine wichtige neue Bedingung hinzugekommen: Mindestens 60 Prozent der Beitragssumme (Gesamtprämie) müssen im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Sieht die Police eine geringere Zahlung an die Hinterbliebenen vor, kassiert der Staat bei neuen Policen mit.

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