Lebensversicherung - Wie legen die Versicherer Ihr Geld an?

Die Lebensversicherer dürfen das Geld ihrer Kunden nicht einfach auf einem Konto zwischenlagern und bei Ablauf des Vertrags mit einem willkürlichen Zinssatz wieder auszahlen. Nach dem Gesetz müssen sie die Prämie vielmehr in einen Spar- und Risikoanteil aufteilen.
Der Teil, der in den Risikotopf wandert, ist so kalkuliert, dass daraus im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bezahlt werden kann. Allerdings gehört der frühzeitige Tod der Versicherten nach den Sterbestatistiken der Lebensversicherer eher zur Ausnahme. In der Regel nutzen die Versicherten das fällige Geld aus Kapitallebensversicherungen für ihre Altersvorsorge und machen sich damit einen schönen Lebensabend oder kündigen schon vorzeitig ihre Verträge. Dadurch wird der Risikoanteil vielfach zu üppig kalkuliert. Die erwirtschafteten Risikogewinne müssen die Gesellschaften ihren Kunden gutschreiben.
Der zweite Teil der Prämie fließt in den "Verwaltungskostentopf". Daraus zahlen die Gesellschaften die üppigen Provisionen ihrer Vertreter und die Verwaltungsgebühren. Was danach übrig bleibt, ist der Sparanteil. Dieser Sparanteil wird so kalkuliert, dass er bei Abschluss der Police die vereinbarte Versicherungssumme (inklusive eines Grundzinses von 3,25 Prozent) ausmacht. Die Ablaufleistung addiert sich dann aus allen drei Töpfen.
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten Todesfallschutz zu gewährleisten, müssen die Gesellschaften bei Kapitallebensversicherungen außerdem Rückstellungen bilden. Diese Rückstellungen werden angelegt und erbringen natürlich Kapitalerträge. Aus diesen Kapitalerträgen, den Beiträgen und den angelegten Mitteln werden die zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten für Abschluss und Verwaltung des Vertrags gedeckt.
Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Gesellschaften arbeiten, umso größer sind die Überschüsse der Geldanlage, an denen die Lebensversicherer ihre Kunden beteiligen müssen.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes stehen den Versicherten 95 Prozent der Überschüsse zu. In der Praxis zahlen die Gesellschaften jedoch mehr Geld an ihre Kunden aus. Denn Konkurrenz belebt das Geschäft. Manche Gesellschaften schütten bis zu 99 Prozent ihrer Gewinne wieder an ihre Kunden aus.
Die Überschussermittlung erfolgt dabei nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den dazu vom Bundesaufsichtsamt erlassenen Rechtsverordnungen.
Die Höhe des jeweiligen Überschussanteils wird vom Vorstand des Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Die Mittel für die Überschüsse werden den Gewinnen des Geschäftsjahrs oder der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen entnommen.

In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere etwa im ersten Versicherungsjahr, kann die Zuteilung von Überschüssenn entfallen, sofern sie sachlich gerechtfertigt ist.


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