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Lebensversicherung - Wie legen die Versicherer Ihr Geld an?
Die Lebensversicherer dürfen das Geld ihrer Kunden
nicht einfach auf einem Konto zwischenlagern und bei Ablauf
des Vertrags mit einem willkürlichen Zinssatz wieder
auszahlen. Nach dem Gesetz müssen sie die Prämie
vielmehr in einen Spar- und Risikoanteil aufteilen.
Der Teil, der in den Risikotopf wandert, ist so kalkuliert,
dass daraus im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen
bezahlt werden kann. Allerdings gehört der frühzeitige
Tod der Versicherten nach den Sterbestatistiken der Lebensversicherer
eher zur Ausnahme. In der Regel nutzen die Versicherten
das fällige Geld aus Kapitallebensversicherungen für
ihre Altersvorsorge
und machen sich damit einen schönen Lebensabend oder
kündigen schon vorzeitig ihre Verträge. Dadurch
wird der Risikoanteil vielfach zu üppig kalkuliert.
Die erwirtschafteten Risikogewinne müssen die Gesellschaften
ihren Kunden gutschreiben.
Der zweite Teil der Prämie fließt in den "Verwaltungskostentopf".
Daraus zahlen die Gesellschaften die üppigen Provisionen
ihrer Vertreter und die Verwaltungsgebühren. Was danach
übrig bleibt, ist der Sparanteil. Dieser Sparanteil
wird so kalkuliert, dass er bei Abschluss der Police die
vereinbarte Versicherungssumme (inklusive eines Grundzinses
von 3,25 Prozent) ausmacht. Die Ablaufleistung addiert sich
dann aus allen drei Töpfen.
Um zu jedem Zeitpunkt der Versicherungsdauer den vereinbarten
Todesfallschutz zu gewährleisten, müssen die Gesellschaften
bei Kapitallebensversicherungen außerdem Rückstellungen
bilden. Diese Rückstellungen werden angelegt und erbringen
natürlich Kapitalerträge. Aus diesen Kapitalerträgen,
den Beiträgen und den angelegten Mitteln werden die
zugesagten Versicherungsleistungen erbracht sowie die Kosten
für Abschluss und Verwaltung des Vertrags gedeckt.
Je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen
sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten
und je kostengünstiger die Gesellschaften arbeiten,
umso größer sind die Überschüsse der
Geldanlage,
an denen die Lebensversicherer ihre Kunden beteiligen müssen.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes stehen den Versicherten
95 Prozent der Überschüsse zu. In der Praxis zahlen
die Gesellschaften jedoch mehr Geld an ihre Kunden aus.
Denn Konkurrenz belebt das Geschäft. Manche Gesellschaften
schütten bis zu 99 Prozent ihrer Gewinne wieder an
ihre Kunden aus.
Die Überschussermittlung erfolgt dabei nach den Vorschriften
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Handelsgesetzbuchs
(HGB) sowie den dazu vom Bundesaufsichtsamt erlassenen Rechtsverordnungen.
Die Höhe des jeweiligen Überschussanteils wird
vom Vorstand des Unternehmens auf Vorschlag des verantwortlichen
Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht
veröffentlicht.
Die Mittel für die Überschüsse werden den
Gewinnen des Geschäftsjahrs oder der Rückstellung
für Beitragsrückerstattungen entnommen.
In einzelnen Versicherungsjahren, insbesondere etwa im
ersten Versicherungsjahr, kann die Zuteilung von Überschüssenn
entfallen, sofern sie sachlich gerechtfertigt ist.
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